Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung der Arbeitnehmer – in Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens. Mitversichert sind Familienangehörige. Die gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihnen zur Seite steht der Medizinische Dienst (MDK). Die tiefgreifendste Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung war das GKV-WSG vom 26.03.2007. Eingeführt wurde die allgemeine Versicherungspflicht und der Gesundheitsfonds mit dem Ziel, einen fairen Wettbewerb zwischen den Versicherungsunternehmen bei gleicher Ausgangslage zu stärken. Beitragszahlungen und sonstige Zahlungen fließen in den Gesundheitsfond. Diese werden entsprechend den unterschiedlichen Lasten der einzelnen Krankenkassen von dort verteilt. Das wichtigste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ist der Gemeinsame Bundesausschuss. Die Richtlinien, die von diesem erlassen werden, sichern einerseits und beschränken andererseits die Behandlungsverpflichtung und den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkassen.

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Orthopädie und Unfallchirurgie: Gesetzliche Krankenversicherung

  • Elmar Ludolph

摘要

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung der Arbeitnehmer – in Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens. Mitversichert sind Familienangehörige. Die gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihnen zur Seite steht der Medizinische Dienst (MDK). Die tiefgreifendste Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung war das GKV-WSG vom 26.03.2007. Eingeführt wurde die allgemeine Versicherungspflicht und der Gesundheitsfonds mit dem Ziel, einen fairen Wettbewerb zwischen den Versicherungsunternehmen bei gleicher Ausgangslage zu stärken. Beitragszahlungen und sonstige Zahlungen fließen in den Gesundheitsfond. Diese werden entsprechend den unterschiedlichen Lasten der einzelnen Krankenkassen von dort verteilt. Das wichtigste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ist der Gemeinsame Bundesausschuss. Die Richtlinien, die von diesem erlassen werden, sichern einerseits und beschränken andererseits die Behandlungsverpflichtung und den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkassen.