Das Soziale Entschädigungsrecht (SER) und das Schwerbehindertenrecht sind Teil des Sozialrechts. Dementsprechend gelten für beide die im SGB I (Sozialgesetzbuch I) aufgestellten allgemeinen Grundsätze und das SGG (Sozialgerichtsgesetz). Zuständig für beide sind ab dem 01.01.2024 ausschließlich die Sozialgerichte. Für beide gelten die gleichen Beweisregeln, wobei die Kausalitätsgrundlagen in Bezug auf das Schwerbehindertenrecht insofern außer Betracht bleiben, als dies nicht kausal, sondern final ausgerichtet ist. Es fragt also nicht nach den Ursachen einer Behinderung, sondern nur nach deren Ausmaß. Das Soziale Entschädigungsrecht kennt zudem eine ganz Reihe von Beweiserleichterungen. Sowohl das SGB IX (Sozialgesetzbuch XIV), das Schwerbehindertenrecht, als auch das SGB XIV, die Neuregelung des ab dem 01.01.2024 vollständig in Kraft getretenen sozialen Entschädigungsrechts, lassen die Entwicklung von reinen Fürsorgeleistungen erkennen – zunächst vor allem für die Opfer beider Weltkriege – hin zu dem Bemühen, Menschen mit Behinderungen sowie traumatisierten Menschen die volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

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Orthopädie und Unfallchirurgie: Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und sozialen Entschädigungsrecht

  • Elmar Ludolph

摘要

Das Soziale Entschädigungsrecht (SER) und das Schwerbehindertenrecht sind Teil des Sozialrechts. Dementsprechend gelten für beide die im SGB I (Sozialgesetzbuch I) aufgestellten allgemeinen Grundsätze und das SGG (Sozialgerichtsgesetz). Zuständig für beide sind ab dem 01.01.2024 ausschließlich die Sozialgerichte. Für beide gelten die gleichen Beweisregeln, wobei die Kausalitätsgrundlagen in Bezug auf das Schwerbehindertenrecht insofern außer Betracht bleiben, als dies nicht kausal, sondern final ausgerichtet ist. Es fragt also nicht nach den Ursachen einer Behinderung, sondern nur nach deren Ausmaß. Das Soziale Entschädigungsrecht kennt zudem eine ganz Reihe von Beweiserleichterungen. Sowohl das SGB IX (Sozialgesetzbuch XIV), das Schwerbehindertenrecht, als auch das SGB XIV, die Neuregelung des ab dem 01.01.2024 vollständig in Kraft getretenen sozialen Entschädigungsrechts, lassen die Entwicklung von reinen Fürsorgeleistungen erkennen – zunächst vor allem für die Opfer beider Weltkriege – hin zu dem Bemühen, Menschen mit Behinderungen sowie traumatisierten Menschen die volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.