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§ 9 Gewerberecht

  • Stefan Korte

摘要

Das Gewerberecht findet seine Basis in der Gewerbeordnung (GewO) von 1869. Sie bildet noch heute eine Art Grundgesetz des Rechts der gewerblichen Wirtschaft, obwohl schon vor längerer Zeit viele ihrer Sachgebiete, so z. B. das Gerätesicherheitsrecht, eigenständig kodifiziert wurden. Weitere Auslagerungen stehen bevor oder sind zwischenzeitlich erfolgt, weil die Föderalismusreform von 2006 in Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG wichtige Teile der GewO wie das Recht der Messen, der Ausstellungen und der Märkte, das Spielhallenrecht sowie das Recht der Schaustellung von Personen (→ § 2 Rn. 103) den Ländern überlässt. Hinzu treten unionsrechtliche Implikationen, weil das Gewerberecht seine Basis teilweise in EU-Richtlinien findet oder weil dort EU-Verordnungen unmittelbar wirken (→ § 1 Rn. 1). Aufgrund dieser Gemengelage verschiedener Normgeber und Normen wird das Gewerberecht immer unübersichtlicher und ist daher ein ideales Feld für die juristischen Examina, auch weil es Fragen aus dem allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht vereint, eine Spiegelung des einfachen am höheren Recht auf Unions- und Verfassungsebene erlaubt sowie ständig rechtlichen Neuerungen ausgesetzt ist.