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§ 7 Vergaberecht

  • Lars Diederichsen,
  • Ingo Renner

摘要

Als Vergaberecht hat das BVerfG die Gesamtheit der Normen bezeichnet, die ein Träger öffentlicher Verwaltung bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben benötigt, zu beachten hat. Das Vergaberecht gilt für den Einkauf von Waren, Bau- oder Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber.