§ 5 Wirtschafts- und Währungspolitik
摘要
Die industrielle Revolution in Deutschland war stark geprägt durch den Wirtschaftsliberalismus in England, dem Ausgangspunkt der Lehren eines Adam Smith (1723–1790) und eines David Ricardo (1772–1823). Der Beginn der rechtlichen Gestaltung der Wirtschaftspolitik bzw. nach der damaligen Terminologie der Wirtschaftslenkung kann in den Staatseingriffen des 19. Jahrhunderts gesehen werden. Diese wurden entgegen den liberalen herrschenden Vorstellungen von Staat und Gesellschaft wegen der sozialen Spannungen in Folge der wachsenden Industrialisierung notwendig. Der fortschrittlich freiheitliche Deutsche Zollverein von 1834 war ein Niederschlag dieses Denkens. Erst nach der Reichsgründung erfuhren das Postulat der Freiheit der Wirtschaft vom Staat und der Glaube an die Selbstregulierung der Wirtschaft eine entscheidende Schwächung. Verstärkte Auslandskonkurrenz, nationalwirtschaftliche Rivalitäten und der Druck des Großgrundbesitzes zwangen Reichskanzler Bismarck 1876 zur Aufgabe seiner liberalen Handelspolitik. Zunehmend setzten sich staatswirtschaftliche Tendenzen durch: Post und Bahn, Telegraf und Telefon, umfangreiche land- und forstwirtschaftliche Domänen und zahlreiche Bergwerke waren in der Hand des Staates. Über die Hälfte seiner Einnahmen kamen aus eigenen Wirtschaftsbetrieben. Den Umbruch vom Liberalismus zu einem gemäßigten Staatsinterventionismus verdeutlicht die Gewerbeordnung von 1869 (→ § 9 Rn. 1). Sie bekennt sich zum Prinzip der Gewerbefreiheit, behält aber gleichzeitig dem Staat Eingriffs- und Aufsichtsbefugnisse vor. Die Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts blieb trotz mancher Ansätze hinter der theoretischen Bewältigung des Interventionismus durch die Nationalökonomie zurück. Auf der Basis der durch einen siegreichen Liberalismus geschaffenen Rechte erkannte die Opposition aus wirtschafts- und sozialpolitischen Erwägungen die Lenkungsproblematik. Adolph Wagner stellte in seiner „Grundlegung der politischen Ökonomie“ aus dem Jahr 1892 die Grundfrage, wie Freiheitssphäre und Eigentum beschaffen sein müssen, um den Bedingungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenlebens zu genügen. Insgesamt gesehen gab es in Deutschland bis 1914 bemerkenswerte Ansätze für eine rechtlich eingehegte Wirtschaftspolitik. Die Sorgen der gesamten Volkswirtschaft um sozial benachteiligte Gruppen und um den Missbrauch wirtschaftlicher Macht fanden im Zeitalter des Liberalismus durchaus ihren juristischen Niederschlag.