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§ 4 Die Organisation der Wirtschaftsverwaltung

  • Klaus Ferdinand Gärditz

摘要

Das Organisationsrecht ist Rückgrat des Verwaltungsrechts. Es legt fest, wer für eine Entscheidung zuständig, wem eine Entscheidung zuzurechnen und wie die zuständige Entscheidungseinheit intern verfasst ist. Es ist die Matrix, über die Legitimationsmittlung organisiert wird. Organisation verteilt Herrschaftsmacht und schützt hierdurch die Freiheit des Einzelnen. Das Organisationsrecht verknüpft Aufgaben und Organisation zur Kompetenz und weist zudem einer Verwaltungseinheit die Kognitionskompetenz zu, den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen. Hierin liegt eine ganz wesentliche Eigenleistung von Verwaltungsverfahren. Denn die stets wertungsabhängige Feststellung des Sachverhalts ist mehr als die Abbildung einer verfahrensexternen Wirklichkeit, sondern vielmehr konstitutive Kreationsleistung des Verfahrens, damit aber letztlich Kompetenzfrage, mit der entschieden wird, wessen Perspektive auf die Tatsachen die maßgebliche ist.