§ 14 Öffentliches Finanzmarktrecht
摘要
Das öffentliche Finanzmarktrecht besteht aus im Wesentlichen zwei Regelungskomplexen: den hoheitlichen Vorgaben für Finanzakteure, insbesondere Finanzunternehmen, für den Handel auf Kapitalmärkten und für Marktinfrastrukturen (einschließlich der Börsen) einerseits sowie den Regelungen über die Kontrolle und Durchsetzung dieser Anforderungen durch europäische und nationale Behörden andererseits. Das öffentliche Finanzmarktrecht soll Einleger und Anleger schützen und die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems sichern, an deren Gewährleistung angesichts der volkswirtschaftlichen Bedeutung von Finanzinstituten und -märkten ein erhebliches öffentliches Interesse besteht. In jüngerer Zeit ist die Gewährleistung nachhaltigen Wirtschaftens als weiteres Ziel hinzugetreten.