错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

§ 12 Netzregulierungsrecht (mit Schwerpunkt TKG)

  • Markus Ludwigs

摘要

Der Regulierungsbegriff ist schillernd und zeichnet sich durch eine verwirrende Bedeutungsvielfalt aus. Im Öffentlichen Wirtschaftsrecht wird vielfach ein enges Verständnis zugrunde gelegt, wonach Regulierung netzbezogen zu begreifen und institutionell auf diejenigen Bereiche bezogen ist, für die eine Zuständigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) besteht. Hierbei handelt es sich namentlich um die Sektoren Telekommunikation, Energie, Post und Eisenbahnen. Von anderen Teilen der Literatur wird dieses Verständnis indes als zu restriktiv erachtet und dafür plädiert, insbesondere die Aufsicht über Finanzdienstleistungen (→ § 14) in den Regulierungsbegriff einzubeziehen. Bei einer Würdigung dieser Kontroverse ist zu bedenken, dass der Begriffsbestimmung keine eigenständige rechtliche Bedeutung, sondern eine Systematisierungs- und Ordnungsfunktion zukommt. Einen instruktiven, die unterschiedlichen Ansätze aufnehmenden und daher auch hier zugrunde gelegten Systematisierungsvorschlag hat M. Schmidt-Preuß entwickelt. Danach können drei Bedeutungsdimensionen unterschieden werden: Die vorliegend im Fokus stehende netzbezogene „Regulierung I“, die auf den „systemisch-infrastrukturellen Ordnungsrahmen einer Volkswirtschaft“ bezogene „Regulierung II“ und die „jeden staatlichen Eingriff in das Marktgeschehen zur Erreichung von social-goals“ erfassende „Regulierung III“.