§ 11 Gaststättenrecht
摘要
Gaststättenrecht ist besonderes Gewerberecht. Es dient der Abwehr von Gefahren, die mit der kommerziellen Verabreichung von Speisen und Getränken an einen offenen oder jedenfalls nicht überschaubaren Personenkreis in der Öffentlichkeit verbunden sind. Seit der Föderalismusreform des Jahres 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Gaststättenrecht bei den Ländern (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11, Art. 70 Abs. 1 GG). Soweit hiervon kein Gebrauch gemacht wurde, was in vielen Ländern der Fall ist, findet weiterhin das Gaststättengesetz des Bundes Anwendung. In einigen Ländern wurde das im Bundesrecht etablierte präventive Verbot des Gaststättenbetriebs mit Erlaubnisvorbehalt (Gaststättenerlaubnis) durch eine bloße Anzeigepflicht nach dem Vorbild des § 14 GewO und repressive behördliche Aufsichtsinstrumente ersetzt. Der Beitrag behandelt die unterschiedlichen Aufsichtsmodelle und die mit ihnen verbundenen Rechtsschutzfragen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Begriff der Gaststätte, der das Eingangstor für viele gaststättenrechtliche Fallbearbeitungen ist. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Fragen des gaststättenrechtlichen Immissionsschutzes. In einem Annex wird der landesrechtliche Nichtraucherschutz behandelt.