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Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

  • Heinz-Peter Verspay

摘要

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde im Jahre 2008 eingeführt. Damit wurde das Ziel verfolgt, die vor dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zulässige Verwendung der Rechtsform „Limited“ einzudämmen. Das ist gelungen, und es wurden in der Folgezeit zahlreiche Unternehmergesellschaften gegründet; gegenwärtig sind mehr als 170 000 Gesellschaften eingetragen. Bei einer UG mit einem niedrigen Stammkapital erzielen die Gründer in der Startphase eine deutliche Liquiditätsersparnis. Wird die UG von einer einzelnen Person gegründet, erscheint die Verwendung des Musterprotokolls sinnvoll, und dadurch entstehen zudem Kostenvorteile. Das macht die Gründung als UG auch für eine Gesellschaft interessant, die sich auf die Rolle als Komplementär bei einer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG beschränken soll. Eine Sachgründung ist nicht zulässig, das Stammkapital muss mit einer Bareinlage erbracht werden. Zwecks Stärkung der Eigenkapitalgrundlage ist die Zuführung eines Teils des erwirtschafteten Gewinns in eine gesetzliche Rücklage zwingend vorgeschrieben. Während die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung bei einer normalen GmbH beim Verlust der Hälfte des Stammkapitals geboten ist, besteht diese Verpflichtung bei der UG im Falle der drohenden Zahlungsunfähigkeit.