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Der Gesellschaftsvertrag der GmbH

  • Heinz-Peter Verspay

摘要

Der Abschluss des Gesellschaftsvertrags ist der wichtigste Teil des Gründungsverfahrens. Der Mindestinhalt ist nicht sehr umfassend, wie das Musterprotokoll bezeugt, das sich auf die Regelung des gesetzlichen Minimums beschränkt. Jedenfalls bei der Gründung einer Mehrpersonengesellschaft oder einer Einpersonengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer ist es nicht interessengerecht, nur den Mindestinhalt zu regeln. Bei mehr als einem Gesellschafter bedarf es jedenfalls einer gesellschaftsvertraglichen Regelung des Innenverhältnisses der Gesellschaft. Sinnvoll kann die Auferlegung von Nebenpflichten sein. Von großer praktischer Bedeutung sind die zahlreichen in Frage kommenden fakultativen Bestandteile des Gesellschaftsvertrags, deren Vorteilhaftigkeit sich über die jahrzehntelang mit der Rechtsform gesammelten Erfahrungen bestätigt hat. Das betrifft insbesondere die Ermittlung einer ggf. an einen ausscheidenden Gesellschafter zu leistenden Abfindung, die Einschränkung der Anteilsabtretung, die Erleichterung der Beschlussfassung der Gesellschafter und die Übernahme des Gründungsaufwands durch die Gesellschaft. Die in dem Gesellschaftsvertrag getroffenen Bestimmungen sind für jedermann online einsehbar, deshalb werden häufig Regelungen, die nicht allgemein bekannt werden sollen, in gesonderten Gesellschaftervereinbarungen getroffen, etwa zur Stimmbindung, zur Gewährung von Gesellschafterdarlehen, ggf. mit Rangrücktrittsvereinbarung, oder zur Auferlegung von Wettbewerbsverboten.