Die Finanzierung der Gesellschaft
摘要
Die Gesellschaft muss ein bestimmtes Stammkapital haben, zu dessen Aufbringung die Gesellschafter verpflichtet sind. Das GmbH-Gesetz trifft die in diesem Kapital dargestellten Bestimmungen zur Aufbringung des Stammkapitals nach Gründung und Kapitalerhöhung sowie zur Kapitalerhaltung. Das Stammkapital ist nur eine von mehreren Formen zur Deckung des Finanzierungsbedarfs, der durch das Verfolgen der Geschäftstätigkeit im Rahmen des gesellschaftsvertraglichen Unternehmensgegenstands ausgelöst wird. Zu unterscheiden ist zwischen Innenfinanzierung und Außenfinanzierung. Kennzeichnendes Merkmal der Innenfinanzierung ist die Herkunft der Mittel aus dem Unternehmen. Zur Innenfinanzierung, die hier nicht weiter dargestellt wird, gehört die Bildung von Rückstellungen (Fremdfinanzierung) und die Thesaurierung erzielter Gewinne (Eigenfinanzierung). Bei der Außenfinanzierung werden der Gesellschaft Mittel von außen zugeführt. Die Außenfinanzierung umfasst die Zuführung von Eigenkapital und von Fremdkapital. Die Zuführung von Eigenkapital durch Erhöhung des Eigenkapitals kann von den bisherigen Gesellschaftern aufgebracht werden oder aber von dritter Seite unter Erweiterung des Gesellschafterkreises durch neu hinzutretende Gesellschafter. Zum Fremdkapital gehören insbesondere Bankkredite und andere Darlehen. Die Aufnahme von Darlehen erfordert zumeist die Stellung von Sicherheiten seitens der Gesellschafter, wenn diese nicht ohnehin Gesellschafterdarlehen geben. Bestimmte Finanzierungsmaßnahmen sind zwischen Eigen- und Fremdkapital einzuordnen, so etwa Gesellschafterdarlehen mit einer Rangrücktrittsvereinbarung oder eine entsprechend ausgestaltete atypische stille Gesellschaft.