Die Rechtsstellung der Gesellschafter
摘要
Als Mitgliedschaft wird im Gesellschaftsrecht die auf der Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft beruhende Rechtsstellung einer natürlichen oder juristischen Person bezeichnet. Die Mitgliedschaft umfasst alle Rechte und Pflichten des Gesellschafters aus dem Gesellschaftsverhältnis einschließlich der Sonderrechte und Sonderpflichten. Diese Rechte und Pflichten beruhen auf den gesetzlichen Vorschriften und dem Gesellschaftsvertrag. Sie werden verkörpert durch den in Kap. 14 behandelnden Geschäftsanteil, dessen Erwerb durch Übernahme bei Gründung oder Kapitalerhöhung bzw. durch eine Übertragung die Mitgliedschaft begründet; die Mitgliedschaft endet bei dem Verlust des Geschäftsanteils. Hier werden die aus der Gesellschafterstellung erwachsenden Rechte und Pflichten des Gesellschafters im Zusammenhang dargestellt, wobei Überschneidungen mit anderen Kapiteln möglich sind. Zu den allgemeinen Mitgliedschaftsrechten gehören die Vermögensrechte, insbesondere die auf Ausschüttung des Ergebnisses und eines Liquidationserlöses, und die Verwaltungsrechte, vor allem das Recht zur Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen, das Stimmrecht und das Auskunfts- und Einsichtsrecht. Dazu können etwaige Vorzugsrechte bei der Gewinnverteilung oder Mehrstimm- oder Vetorechte kommen. Als allgemeine Mitgliedschaftspflicht ist die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht zu nennen, insbesondere in Gestalt des für den Mehrheitsgesellschafter geltenden Wettbewerbsverbots. Besondere Pflichten ergeben sich aus der Ausfallhaftung oder der Überlassungspflicht in der Insolvenz.