Der fakultative Aufsichtsrat
摘要
Der Aufsichtsrat ist ein zusätzliches Organ der Gesellschaft, das zwischen den Geschäftsführern als dem Vertretungsorgan auf der einen Seite und den Gesellschaftern als dem obersten Willensbildungsorgan auf der anderen Seite steht. Wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung der Geschäftsführer. Die GmbH muss anders als eine Aktiengesellschaft grundsätzlich keinen Aufsichtsrat bilden. Eine gesetzliche Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrates besteht nur dann, wenn nach Überschreiten bestimmter Mitarbeiterzahlen die mitbestimmungsrechtlichen Gesetze eingreifen, s. dazu Kap. 13 . Für den freiwillig gebildeten Aufsichtsrat trifft § 52 Abs. 1 GmbHG einige nicht zwingende Bestimmungen durch Bezugnahme auf ausgewählte Vorschriften des Aktiengesetzes. Daher ist es ratsam, dass die Gesellschafter von vornherein gesellschaftsvertragliche Regelungen für den Aufsichtsrat treffen. Das umfasst insbesondere die Größe und Zusammensetzung, die Kompetenzen und die innere Ordnung. Die Gesellschafter können anstelle des fakultativen Aufsichtsrats oder neben diesem einen Beirat oder Gesellschafterausschuss schaffen und diesem bestimmte Aufgaben übertragen. Insbesondere kann bei Gesellschaften mit gleichstarken Gesellschaftern oder Gesellschafterstämmen durch gesellschaftsvertragliche Bestimmung dem Beirat oder dem Gesellschafterausschuss die abschließende Entscheidung übertragen werden für den Fall, dass es bei der Abstimmung der Gesellschafter zu einem Patt kommt.