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Gesellschafterversammlung

  • Heinz-Peter Verspay

摘要

Die Gesellschafter bilden das oberste Organ der GmbH; sie errichten und ändern den Gesellschaftsvertrag und können die Auflösung der Gesellschaft beschließen. Ihnen steht gegenüber den Geschäftsführern ein umfassendes Weisungsrecht zu. Sie können durch entsprechende gesellschaftsvertragliche Regelungen die gesetzlichen Befugnisse der Geschäftsführer einschränken und damit die eigene Zuständigkeit ausdehnen, sie können aber auch im Gegenteil die Kompetenzen der Geschäftsführer ausweiten zu Lasten ihrer eigenen. Zudem können sie einen Aufsichtsrat als drittes Organ bilden und bestimmte Zuständigkeiten auf diesen übertragen. Die Gesellschafter fassen ihre Beschlüsse grundsätzlich im Rahmen von Gesellschafterversammlungen; zulässig und in der Praxis gebräuchlich ist die Herbeiführung von Gesellschafterbeschlüssen ohne Abhaltung einer Gesellschafterversammlung. In diesem Kapitel wird die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung aufgrund des gesetzlichen Zuständigkeitskatalogs und der weiteren Gesetzesvorschriften dargestellt. Ferner werden die bei Einberufung und Ablauf der Gesellschafterversammlung zu beachtenden Vorschriften und die dafür zur Erleichterung des Verfahrens bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Von großer praktischer Bedeutung sind die gesetzlichen Erleichterungen bei der Beschlussfassung, zum einen die virtuelle Gesellschafterversammlung ohne physische Präsenz aller Gesellschafter, zum anderen die schriftliche Beschlussfassung. Abschließend folgen Ausführungen zur Fehlerhaftigkeit von Gesellschafterbeschlüssen und den Auswirkungen.