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Einführung

  • Heinz-Peter Verspay

摘要

Die Rechtsform der GmbH wurde kurz vor 1900 eingeführt, um die Lücke zwischen der offenen Handelsgesellschaft bzw. Kommanditgesellschaft und der Aktiengesellschaft zu schließen. Die GmbH kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden, also nicht nur für gewerbliche Zwecke, sondern auch für gemeinnützige Einrichtungen oder für freiberufliche Tätigkeiten. Sie hat sich in Deutschland sehr zügig durchgesetzt, heute gibt es mehr als 1,4 Mio. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, davon über 170 000 Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt), diese nachfolgend auch kurz „UG“ bezeichnet. Ein Teil der Gesellschaften ist nicht operativ tätig, sondern beschränkt sich auf die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung bei Kommanditgesellschaften (GmbH & Co. KG bzw. UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG). Durch das im Jahre 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde das GmbH-Recht tiefgreifend geändert. Zwischenzeitlich gab es weitere Änderungen, insbesondere wurde die notarielle Beurkundung der Gründung mittels Videokommunikation eingeführt und die rechtliche Grundlage geschaffen für die Durchführung von Gesellschafterversammlung als Videokonferenz.