Die Inobhutnahme des Kindes
摘要
Wenn es bei Verfahren in Kindschaftssachen um die Frage geht, ob Kinder möglicherweise in Obhut genommen werden müssen oder welche öffentlichen Hilfen unter Umständen erforderlich sind, um schädlichen Entwicklungen entgegenzuwirken, gelten andere rechtliche Vorgaben und sind spezifische Anforderungen an eine Begutachtung zu stellen. Insbesondere ist abzuwägen, welche Risiken mit einem Verbleib der Kinder in der Herkunftsfamilie verbunden sind, wie man diesen Risiken und Umständen begegnen kann und mit welchen belastenden Folgen bei Inobhutnahme der Kinder gerechnet werden kann. Die Kommunikation des Gutachters mit dem Jugendamt sollte möglichst transparent sein, um dem Eindruck von wechselseitigen Gefälligkeiten vorzubeugen. Daher sollen hier das gutachterliche Vorgehen, der dafür verfahrensrechtlich vorgegebene Handlungsspielraum und die spezifischen Risiken, die mit solchen Gutachten verbunden sind, erläutert und kritisch zur Diskussion gestellt werden.