Rechtliche Aspekte
摘要
Für die Leitung einer Intensivstation ist die abgeschlossene Zusatzweiterbildung „Intensivmedizin“ (D) bzw. Weiterbildung zum „Facharzt für Intensivmedizin“ (CH) für den verantwortlichen Arzt Voraussetzung. Die Rotation der Weiterbildungsassistenten sind in der Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (D) bzw. dem Weiterbildungsprogramm des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung (CH) geregelt.