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Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

  • Patrick Grosmann

摘要

Für die praktische Tätigkeit der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten bieten die Aufgaben in zweierlei Hinsicht eine wichtige Säule. Zunächst bestimmen die Aufgaben welche konkreten Tätigkeiten in den Pflichtenkreis des Datenschutzbeauftragten fallen und grenzen so auch zu den Aufgaben des Verantwortlichen ab. Zudem sind die Aufgaben unmittelbarer Teil des Pflichtenregimes, jedoch in der Regelung entkoppelt und als Aufgaben zusammengefasst. Die Aufgabenzuschreibung hat auch Einfluss auf andere Teilbereiche des Tätigkeitsumfeldes der Datenschutzbeauftragten. Als Teil der Pflichten bestimmen die Aufgaben mittelbar dessen straf- und zivilrechtliche Haftung. Die Mittelbarkeit der Haftung ergibt sich dabei zunächst aus den fehlenden Haftungsnormen zu Ungunsten des Datenschutzbeauftragten. Als Anknüpfungsmoment einer Haftung legen die Regelungen den für die Aufgabenwahrnehmung geltenden Sorgfaltsmaßstab fest. Ebenso haben die Aufgaben Einfluss auf die Beziehungen des Grundverhältnisses und unterliegen somit einer weitreichenden Konnexität. Die Betrachtung der Aufgaben sollte nicht losgelöst voneinander, sondern übergreifend erfolgen. Dies ermöglicht, zu einem umfassenden Organisationskonzept des Datenschutzes zu gelangen. Im Zusammenhang mit ebendieser Datenschutz-Organisation sei darauf hingewiesen, dass die DSGVO auf dem „Prinzip der Rechenschaft“ der Verantwortlichen Stelle oder des Auftragsverarbeiters basiert, Art. 5 Abs. 2 DSGVO. Zu untersuchen ist daher auch, wie sich dieses Prinzip auf die Figur des Datenschutzbeauftragten auswirkt.