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Quasi-Richter. Der sensus communis im Leserurteil

  • Nursan Celik

摘要

Über reale Delikte wird gerichtlich geurteilt, Delikte und Wertkonflikte in literarischen Texten hingegen werden lediglich gedeutet. Diese These gilt es mit dem vorliegenden Beitrag zu überprüfen. Zunächst wird dargelegt, weshalb bisweilen auch die Rezeption literarischer Texte, die einen faktualen oder fiktiven Rechts- bzw. Kriminalfall behandeln, einer urteilenden Tätigkeit gleichkommt. Insbesondere den mit sensus communis (gr. koinê aisthêsis) verschlagworteten Anspruch auf Gemeinsinn und Geltung, der in quasi-richterlichen Leserurteilen enthalten sein kann, gilt es mit Rekurs auf einschlägige Überlegungen zum ästhetischen Urteil herauszuarbeiten. Hieran anschließend wird anhand von Thomas Manns unvollendet gebliebenem Roman Bekenntnisse des Hochstaplers Felix Krull als literarischem Beispieltext demonstriert, dass die Literaturrezeption einer juridisch-juristischen Urteilspraxis struktural weitaus näher sein kann, als sich zunächst vermuten lässt.