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Von der „großen Suppenfrage“ zu den „Gottesrechten des Menschen“: Menschenrechte bei Heine

  • Sebastian Wogenstein

摘要

Die Menschenrechte gehören heute zu den Grundbausteinen des internationalen Rechts, das in den deutschsprachigen Rechtswissenschaften meist als „Völkerrecht“ bezeichnet wird. Neben der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 und den beiden Pakten von 1966 – dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – gibt es zahlreiche Abkommen und Verträge, die als „international human rights instruments“ Rechte von Individuen, spezifische Rechtsgüter und insbesondere auch Gruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, schützen sollen. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges ist die Zahl menschenrechtsbezogener internationaler Verträge und Institutionen stetig gewachsen. Es seien hier beispielhaft die Europäische Menschenrechtskonvention, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, die Pariser Prinzipien und die Globale Allianz Nationaler Menschenrechtsinstitutionen, das Römische Statut und der Internationale Strafgerichtshof genannt. Auch die global ausgerichteten siebzehn „Ziele für nachhaltige Entwicklung“ („Sustainable Development Goals“) der Vereinten Nationen, die einen Aktionsplan für die Jahre 2015–2030 vorgeben sollen, beanspruchen universell anerkannte Menschenrechtsprinzipien zu implementieren.