Individuelle Rechtsgleichheit als Grundlage pluraler Familienformen
摘要
Die Gleichheit von Frau und Mann fand erst spät in den 1970ern Umsetzung im Ehe- und Familienrecht; in den 2000ern mussten mittels höchstgerichtlicher Entscheidungen neuerlich grundrechtswidrige Ungleichbehandlungen – jene aufgrund der sexuellen Orientierung der Elternteile sowie jene nach dem Kriterium der ehelichen oder unehelichen Geburt – beseitigt werden. Auch die genetische Abstammungswahrheit soll nicht unbedingt rechtlichen Vorrang haben vor einer gelebten Familienbeziehung, deren Anerkennung als schutzwürdig zu werten ist. Hier müssen Gerichte Interessensabwägungen hinsichtlich des individuellen Grundrechts auf Familienleben (Art 8 EMRK) vornehmen und die Gesetzgebung ausgleichende Lösungen anbieten. Inwieweit Fortpflanzungsmedizin und Co-Parenting als neue Formen der Familiengründung in der geltenden österreichischen und deutschen Rechtslage zu verorten sind und eine weitere Öffnung des Familienbegriffs erfordern, soll in diesem Beitrag diskutiert werden.