Das Rehabilitationskonzept der gesetzlichen Unfallversicherung und der BG-Kliniken
摘要
Die gesetzlichen Unfallversicherungen haben den Auftrag mit allen geeigneten Mitteln die Folgen von Arbeitsunfällen zu beseitigen bzw. eine Verschlimmerung zu verhüten. Es gilt dabei der Grundsatz: „Rehabilitation vor Rente“. Hierfür wurden in den letzten Jahrzehnten besondere Verfahren entwickelt, wie die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW), die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) oder die Arbeitsplatzbezogene Muskuloskelettale Rehabilitation (ABMR). Bei traumatischen Amputationen stoßen diese Verfahren jedoch an ihre Grenzen. Die BG-Kliniken bieten deshalb weitere spezialisierte Maßnahmen an entsprechend dem Phasenmodell der Traumarehabilitation der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), z. B. die Komplexe Stationäre Rehabilitation (KSR), die Tätigkeitsorientierte Rehabilitation (TOR) oder eine Schmerzrehabilitation. Ziel ist eine nahtlose und integrierte Rehabilitation, um neben einer bestmöglichen Lebensqualität auch eine weitestgehende Wiedereingliederung in das berufliche und soziale Umfeld zu erreichen.