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Inklusion, kulturelle Teilhabe und Musik

  • Irmgard Merkt

摘要

Im März 2009 hat der Deutsche Bundestag die „Convention on the Rights of Persons with Disabilities“ ratifiziert. Damit tritt die UN-Behindertenrechtskonvention als „Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35) in Kraft. Was ist neu und besonders an diesem Gesetz, das so viele Diskussionen und Aktivitäten rund um die Themenfelder Behinderung und Inklusion auslöst und in der Tat Auswirkungen auf alle Bereiche der Gesellschaft hat? Die UN-Behindertenrechtskonvention, kurz UN-BRK, trifft in der Bundesrepublik auf eine längere Tradition inklusiv orientierter Initiativen und Projekte in den Bereichen musikkultureller Teilhabe und Musikpädagogik, wie sie im Folgenden skizziert werden. Sie ist gleichzeitig Motivation und Verpflichtung zu innovativer und kreativer Weiterentwicklung des Feldes „Musik und Inklusion“, deren wesentliche Aspekte dargestellt werden.