Gesundheitspolitische Steuerung des Leistungsanspruchs auf medizinische Innovationen: Das Beispiel PET/CT aus dem Blickwinkel des G-BA
摘要
Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist es, die zu Lasten der Krankenkassen ggf. neu zu erbringenden Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu überprüfen, ob sie – unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse – für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten erforderlich sind. Im Jahr 2003 wurden die Beratungen für den Einsatz der Positronenemissionstomographie (PET) bzw. PET in Kombination mit der Computertomographie (PET/CT) bei vielen onkologischen Indikationen aufgenommen: Zunächst für die Krankenhausbehandlung, später auch für den vertragsärztlichen Bereich. Unstrittig ist, dass mit Hilfe der PET; PET/CT zusätzliche Informationen über das Tumorgeschehen gewonnen werden können. Die zentrale Frage für den G-BA ist jedoch, ob diese Informationen auch einen patientenrelevanten Nutzen haben, der mit bisherigen Untersuchungen nicht erzielt werden kann.