Die ambulante Versorgung in Deutschland bildet einen wichtigen Sektor der Bereitstellung von Gesundheitsleistungen in Deutschland. Seit Bismarcks Sozialgesetzgebung im Jahr 1883 können Ärztinnen und Ärzte auf der Basis von Verträgen mit Krankenversicherungen ambulante Leistungen erbringen und abrechnen. Heutzutage bildet der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) die Grundlage der ambulanten Vergütung bei gesetzlich Versicherten. Krankenversicherungen zahlen an die Kassenärztlichen Vereinigungen, die die Vergütung an ihre Mitglieder weitergeben. Privatärztliche ambulante Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vergütet. In neuerer Zeit brechen mehr und mehr Ansätze jedoch die durch EBM und GOÄ vorgegebene Vergütungssystematik auf. Zu nennen sind hier im Besonderen die 2024 neu eingeführten Hybrid-DRG sowie diverse Programme, die Direkt- oder Selektivverträge zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen beinhalten oder besondere Patientengruppen adressieren. Zu nennen sind hier insbesondere Disease-Management-Programme, hausarztzentrierte Versorgung sowie weitere Ansätze aus dem Bereich „managed care“.

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Strukturen und Finanzierung der Gesundheitsversorgung: Die ambulante Versorgung

  • Astrid Loßin,
  • Yannik Angler,
  • Olav Götz

摘要

Die ambulante Versorgung in Deutschland bildet einen wichtigen Sektor der Bereitstellung von Gesundheitsleistungen in Deutschland. Seit Bismarcks Sozialgesetzgebung im Jahr 1883 können Ärztinnen und Ärzte auf der Basis von Verträgen mit Krankenversicherungen ambulante Leistungen erbringen und abrechnen. Heutzutage bildet der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) die Grundlage der ambulanten Vergütung bei gesetzlich Versicherten. Krankenversicherungen zahlen an die Kassenärztlichen Vereinigungen, die die Vergütung an ihre Mitglieder weitergeben. Privatärztliche ambulante Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vergütet. In neuerer Zeit brechen mehr und mehr Ansätze jedoch die durch EBM und GOÄ vorgegebene Vergütungssystematik auf. Zu nennen sind hier im Besonderen die 2024 neu eingeführten Hybrid-DRG sowie diverse Programme, die Direkt- oder Selektivverträge zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen beinhalten oder besondere Patientengruppen adressieren. Zu nennen sind hier insbesondere Disease-Management-Programme, hausarztzentrierte Versorgung sowie weitere Ansätze aus dem Bereich „managed care“.