Aufklärung und Einwilligung bei Kindern und Jugendlichen
摘要
Kinder und Jugendliche haben ebenso wie Erwachsene das Recht, über ihre Behandlung aufgeklärt zu werden. Gleichwohl ist aufgrund des Alters, des Entwicklungsstandes, aber auch aufgrund der Tatsache, dass Minderjährige rechtlich oft nicht allein entscheiden können, die Aufklärung komplizierter als bei Erwachsenen. Auch wenn Minderjährige nicht allein entscheiden können, so ist die Partizipation an der Entscheidungsfindung über Behandlung, therapeutische Maßnahmen und Zukunftsentscheidungen, die oft mit einer Therapie verbunden sind, ein wichtiges ihnen zustehendes Recht. Da Aufklärung und Einwilligung ein andauernderer Prozess gerade bei längerdauernden Interventionen, wie sie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie üblich sind, ist, so muss auch im Verlauf erneut der Willen des Minderjährigen eruiert werden. Bei Zwangsmaßnahmen oder Freiheitsentziehung bleibt das Recht auf Aufklärung und auch auf eine Beschwerdemöglichkeit bestehen. Besondere Situationen für die Aufklärung stellen auch der Off-Label-Use bei der Psychopharmakotherapie wie auch die Aufklärung über die Teilnahme an Forschungsprojekten dar, da hier z. T. rechtlich nochmals besondere Regularien gelten.