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Konventionen und Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie

  • Jörg M. Fegert

摘要

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Convention on the Rights of the Child, CRC) wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung beschlossen und trat am 02. September 1990 in Kraft. Es markiert eine neue Ära im weltweiten Umgang mit Kinderrechten. Das Kapitel gibt einen Überblick über die historische Entstehung von Kinderrechten und erläutert Kinderrechte mit dem besonderen Blick auf die Praxis der Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie, so zum Beispiel Artikel 25 der UN-Kinderrechtskonvention, in welchem die Rechte von Kindern auf Überprüfung der Unterbringung außerhalb der Familie festgeschrieben sind oder die Beteiligungsrechte von Kindern und die Rechte auf Information. Gleichzeitig wird erläutert, dass entwicklungspsychologische Basisbedürfnisse von Kindern in den einzelnen Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention weltweit normiert wurden. Die UN-Kinderrechtskonvention hatte auch eine besondere Bedeutung für die Einführung der gewaltfreien Erziehung in zahlreichen Mitgliedsstaaten. In Deutschland erfolgte diese Einführung zur Jahrtausendwende. Die Nachhaltigkeitsziele der UN (Sustainable Development Goals) umreißen im Nachhaltigkeitsziel 16.2 das Recht auf gewaltfreies Aufwachsen aller Kinder. Die Staatengemeinschaft empfiehlt ein regelmäßiges Monitoring von drei Indikatoren in Bezug auf körperliche und seelische Gewalt gegen Kinder, in Bezug auf sexuellen Missbrauch und in Bezug auf Menschenhandel von Kindern. Die UN-Behindertenrechtskonvention umfasst das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (convention on the rights of persons with disabilities). VNBRK wurde am 13. Dezember 2006 von der UN-Generalversammlung in New York verabschiedet und trat am 03. Mai 2008 international in Kraft. Diese Konvention hat für die Debatte um Inklusion und eine Neuordnung des deutschen Sozialrechts im Rahmen des Bundesteilhabegesetztes eine zentrale, wegweisende Bedeutung, die die Praxis in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in den letzten Jahren stark beeinflusst hat.