Zwangsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
摘要
Das Wissen um die Voraussetzungen und Bedingungen einer Behandlung gegen den Willen der Patientin bzw. des Patienten ist eine notwendige Grundlage für die Arbeit im kinder- und jugendpsychiatrischen Kontext. Dabei gilt es – unter Kenntnis der jeweils aktuellen Rechtslage am Behandlungsort – zu beachten, dass jede Form von Zwangsmaßnahme als Ultima Ratio gesehen werden muss, dann wenn alle anderen zur Verfügung stehenden Hilfsmittel ausgeschöpft sind und es gilt, eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung abzuwenden. Jede Zwangsmaßnahme bedeutet einen Eingriff in die Autonomie des behandelten Individuums und muss daher sorgfältig abgewogen und bei Durchführung auch unter Angabe von Gründen dokumentiert werden. Im folgenden Kapitel wird neben Indikationen für eine Zwangsbehandlung vor allem auf den juristischen Kontext in den deutschsprachigen Ländern Bezug genommen. Jede kinder- und jugendpsychiatrische Klinik sollte die Anwendung von Zwang reflektieren und dafür Sorge tragen, dass infrastrukturelle Faktoren (Personalschlüssel, Fläche), die zu einer Reduktion von Zwangsmaßnahmen führen können, optimiert werden.