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Familienrecht und Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

  • Heinz Kindler

摘要

Etwas vergröbert werden als Familienrecht all die Rechtsnormen bezeichnet, die bestimmen, wie auf Dauer angelegte personale Verbindungen, die Fürsorgeverpflichtungen (etwa gegenüber Kindern) beinhalten, begründet und aufgelöst werden, wie Konflikte um solche Verpflichtungen von Gerichten entschieden werden und wann Gerichte im Interesse betroffener Kinder in Familienbeziehungen eingreifen dürfen bzw. müssen (für eine genauere Definition, siehe Muscheler 2017). Aus überwiegend historischen Gründen zählt auch das Betreuungsrecht zum Familienrecht. Damit sind unter anderem Normen gemeint, die regeln, wer die rechtliche Verantwortung für Minderjährige trägt, bei denen Eltern dies nicht leisten können. Für die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind einige Ausschnitte des Familienrechts besonders wichtig, nämlich Regelungen zu Elternkonflikten um Verantwortung, Fürsorge, Lebensmittelpunkt und Kontakt zu Kindern nach einer Trennung, zur Abwehr solcher Gefahren für Kinder, die in den Verantwortungsbereich von Eltern fallen, zu Entscheidungsbefugnissen Minderjähriger im Hinblick auf medizinische Behandlungen sowie zu Entscheidungsbefugnissen und der Konfliktregelung bei Kindern, die in familiären Unterbringungsformen außerhalb der Herkunftsfamilie aufwachsen (Pflegefamilien). Diese stehen im Mittelpunkt des Kapitels.