Sozialrecht und Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
摘要
Rechtlicher Hauptbezugsrahmen für die Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie ist das SGB V mit seinen strengen Strukturvorgaben der vertragsärztlichen Versorgung. Die Sozial-Psychiatrievereinbarung erweitert die Spielräume für eine interdisziplinär-sozialpsychiatrische ambulante Behandlung bei komplexen sozialpädiatrischen und psychiatrischen Problemen. Sind hiermit nur die Schnittstellen innerhalb des medizinischen Systems angesprochen, so bedürfen Kinder und Jugendliche mit einer psychischen Störung oder psychischen Störungen häufig Leistungen mehrerer Systeme. Haben diese Kinder und Jugendlichen aufgrund ihrer Störung Teilhabebeeinträchtigungen, wird die ärztliche Versorgung gleichzeitig Leistung zur Teilhabe und ist die medizinische Diagnose Teil der Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs nach SGB IX. Recht macht Vorgaben zur Koordinierung der Leistungen, insbesondere mit der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII und der Eingliederungshilfe nach SGB IX. Das Kapitel Sozialrecht sortiert den verzweigten rechtlichen Rahmen und soll Orientierung geben.