5. Kapitel: Beleidigungstatbestände (Straftaten gegen die Ehre), §§ 185ff. StGB
摘要
Beleidigungsdelikte sind in Fallbearbeitungen relativ häufig eher Beiwerk. Die eigentlichen komplexen Wertungsfragen wurzeln im Verfassungsrecht, namentlich in der praktischen Konkordanz von Meinungsfreiheit gem. Art. 5 I 1 GG (ausdrückliche Schranke gem. Art. 5 II GG: „Recht der persönlichen Ehre“) und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I i. V. m. 1 I GG, zu dem das Recht auf eine nicht ehrenrührige Behandlung gehört. Im Zivilrecht liegt es ähnlich, v. a. im Hinblick auf Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche.