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5. Kapitel: Beleidigungstatbestände (Straftaten gegen die Ehre), §§ 185ff. StGB

  • Dennis Bock

摘要

Beleidigungsdelikte sind in Fallbearbeitungen relativ häufig eher Beiwerk. Die eigentlichen komplexen Wertungsfragen wurzeln im Verfassungsrecht, namentlich in der praktischen Konkordanz von Meinungsfreiheit gem. Art. 5 I 1 GG (ausdrückliche Schranke gem. Art. 5 II GG: „Recht der persönlichen Ehre“) und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I i. V. m. 1 I GG, zu dem das Recht auf eine nicht ehrenrührige Behandlung gehört. Im Zivilrecht liegt es ähnlich, v. a. im Hinblick auf Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche.