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14. Kapitel: Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen, § 323c StGB

  • Dennis Bock

摘要

Seit 2017 enthält § 323c StGB zwei Tatbestände, in Abs. 1 nämlich die bereits vorher geregelte unterlassene Hilfeleistung und nunmehr in Abs. 2 die Behinderung von hilfeleistenden Personen.