14. Kapitel: Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen, § 323c StGB
摘要
Seit 2017 enthält § 323c StGB zwei Tatbestände, in Abs. 1 nämlich die bereits vorher geregelte unterlassene Hilfeleistung und nunmehr in Abs. 2 die Behinderung von hilfeleistenden Personen.