Die Frage des Ursachenzusammenhangs einer psychischen Störung ist nur im Rahmen einer komplexen, möglichst evidenzbasierten und theoretisch fundierten Untersuchungsstrategie nachvollziehbar zu klären. Es bestehen noch keine Leitlinien und kaum fachliche Artikel dazu, wie eine psychologisch fundierte Ursachenklärung vorgenommen werden soll. Als Maßstab gelten psychiatrische Vorschläge, die psychologische Methoden und Theorien eher als Ergänzung statt zentral wesentlich für die kausale Bedingungsanalyse einschätzen. In der Praxis ersetzt eine wertende gutachterliche Entscheidung häufig eine stringente theoretische Argumentation, die den juristischen Organen schlußendlich die Bewertung überläßt. Das vorliegende Kapitel versteht sich als ein Beitrag zur Standortbestimmung. Eigene psychologische Standards zu Fragen der Kausalitätsklärung psychischer Störungen sind ein anzustrebendes Ziel, damit sich die Validität und Reliabilität von Zusammenhangsgutachten verbessert.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Urteilsbildung bei Fragen zur Kausalität psychischer Störungen

  • Gordon Krahl

摘要

Die Frage des Ursachenzusammenhangs einer psychischen Störung ist nur im Rahmen einer komplexen, möglichst evidenzbasierten und theoretisch fundierten Untersuchungsstrategie nachvollziehbar zu klären. Es bestehen noch keine Leitlinien und kaum fachliche Artikel dazu, wie eine psychologisch fundierte Ursachenklärung vorgenommen werden soll. Als Maßstab gelten psychiatrische Vorschläge, die psychologische Methoden und Theorien eher als Ergänzung statt zentral wesentlich für die kausale Bedingungsanalyse einschätzen. In der Praxis ersetzt eine wertende gutachterliche Entscheidung häufig eine stringente theoretische Argumentation, die den juristischen Organen schlußendlich die Bewertung überläßt. Das vorliegende Kapitel versteht sich als ein Beitrag zur Standortbestimmung. Eigene psychologische Standards zu Fragen der Kausalitätsklärung psychischer Störungen sind ein anzustrebendes Ziel, damit sich die Validität und Reliabilität von Zusammenhangsgutachten verbessert.