Entlassmanagement nach allgemein- und viszeralchirurgischen Operationen
摘要
Seit Oktober 2017 ist jedes Krankenhaus dazu verpflichtet, für gesetzlich Versicherte ein Entlassmanagement zu gewährleisten, das die Entlassung der Patienten vorbereitet und eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten organisiert. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten.