Rechtliche Betrachtung: Durchführung medizinischer Maßnahmen durch die Polizei
摘要
Eine grundlegende Verpflichtung der Polizei zum Leisten von Erster Hilfe ist unbestritten. Aus diesem Umstand heraus können sich auch insbesondere für Verantwortungsträger und leitendes Personal relevante Strafbarkeiten entwickeln, wenn dieser Verpflichtung aufgrund eines Führungs- oder Organisationsverschuldens nicht oder nicht ausreichend nachgekommen werden kann und dadurch Menschen zu Schaden kommen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Durchführung besonderer, medizinischer Maßnahmen an Verletzten wie z. B. ausgesuchter, invasiver Maßnahmen oder die Gabe von Medikamenten durch Polizeisanitäter sind nicht eindeutig. Dieses Konfliktfeld taucht insbesondere im Bereich der Einsatzsanitäter von Spezialeinheiten auf, da die allgemeinen, grundlegenden Maßnahmen der Verwundetenversorgung keine invasiven Maßnahmen oder Medikamentengabe vorsehen. Insbesondere hier stützt sich derzeit noch vieles auf den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB, was aber kein dauerhaftes Konstrukt darstellen sollte. Mit dem Notfallsanitätergesetz wurde die Voraussetzung geschaffen, dass ausgewählte Kompetenzen aus dem ärztlichen Bereich an Notfallsanitäter abgegeben werden können. Ein direktes Übertragen solcher Regelungen auf den Rettungssanitäter dürfte sich schwierig gestalten, da durch die Einführung des Notfallsanitäters noch eine zusätzliche Aufwertung des Berufsbildes stattgefunden hat.