Der Ärztliche Dienst (ÄD) der Bundesagentur für Arbeit (BA) begutachtet und berät ärztlich für die BA selbst für die Träger der Grundsicherung nach dem SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Vermittlung in Arbeit/Integration stehen im Mittelpunkt. Im ÄD tätig sind die hauptamtlichen Ärzte, Assistenzpersonal sowie Ärzte, sowie Vertragsärzte. Für die fallbezogene Beratung und Begutachtung ist die gute Zusammenarbeit mit Auftraggebern entscheidend. Die allgemeine Krankheitsdiagnostik als Grundlage für Therapie etc. gehört nicht zu den Aufgaben der Arbeitslosenversicherung. Eine Begutachtung nach Aktenlage wird immer dann durchgeführt, wenn aktuelle und aussagekräftige medizinische Dokumente vorliegen. Ist dies nicht der Fall, werden die Kunden eingeladen. Für das sozialmedizinische Votum ist entscheidend, welche mit den Gesundheitsstörungen assoziierten Leistungseinschränkungen existieren. Beratung und Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst erfolgen nach allgemeinen sozialmedizinischen Grundsätzen und die Fragestellungen erfordern auch in erster Linie sozialmedizinische Kenntnisse und Erfahrung.

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Gesetzliche Arbeitslosenversicherung – Arbeitsvermittlung

  • Nenad Kralj

摘要

Der Ärztliche Dienst (ÄD) der Bundesagentur für Arbeit (BA) begutachtet und berät ärztlich für die BA selbst für die Träger der Grundsicherung nach dem SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Vermittlung in Arbeit/Integration stehen im Mittelpunkt. Im ÄD tätig sind die hauptamtlichen Ärzte, Assistenzpersonal sowie Ärzte, sowie Vertragsärzte. Für die fallbezogene Beratung und Begutachtung ist die gute Zusammenarbeit mit Auftraggebern entscheidend. Die allgemeine Krankheitsdiagnostik als Grundlage für Therapie etc. gehört nicht zu den Aufgaben der Arbeitslosenversicherung. Eine Begutachtung nach Aktenlage wird immer dann durchgeführt, wenn aktuelle und aussagekräftige medizinische Dokumente vorliegen. Ist dies nicht der Fall, werden die Kunden eingeladen. Für das sozialmedizinische Votum ist entscheidend, welche mit den Gesundheitsstörungen assoziierten Leistungseinschränkungen existieren. Beratung und Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst erfolgen nach allgemeinen sozialmedizinischen Grundsätzen und die Fragestellungen erfordern auch in erster Linie sozialmedizinische Kenntnisse und Erfahrung.