In der privaten Unfallversicherung prüft der ärztliche Gutachter zunächst, ob überhaupt ein Unfall die Symptome des Probanden verursacht hat. Dann prüft er das Ausmaß des Dauerschadens nach der Gliedertaxe oder eines analogen Maßstabs. Abschließend sind eine Vorinvalidität und unfallfremde Wirkungen auf den Schaden oder das Heilungsergebnis zu beurteilen.

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Private Unfallversicherung

  • Wolfgang Reuter

摘要

In der privaten Unfallversicherung prüft der ärztliche Gutachter zunächst, ob überhaupt ein Unfall die Symptome des Probanden verursacht hat. Dann prüft er das Ausmaß des Dauerschadens nach der Gliedertaxe oder eines analogen Maßstabs. Abschließend sind eine Vorinvalidität und unfallfremde Wirkungen auf den Schaden oder das Heilungsergebnis zu beurteilen.