Begutachtung bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes
摘要
Die Begutachtung im Arzthaftungsrecht ist sicherlich die „Königsdisziplin“ des medizinischen Sachverständigenwesens. Den Beratern der Entscheidungsträger fällt hier nicht nur die Aufgabe zu, den gesundheitlichen Zustand eines Probanden (Aus Gründen der besseren Lesbarkeit des nachfolgenden Textes findet das generische Maskulinum Verwendung.) festzustellen („final“), die resultierenden Funktionsstörungen in Bezug auf Beruf, Haushaltsführung etc. zu beschreiben und diese Störungen mit einem Behandlungsgeschehen oder einem Behandlungsfehler in eine Ursache-Wirkungs-Beziehung zu setzen („kausal“). Vielmehr ist zunächst herauszuarbeiten, welche Anforderungen an das Verhalten in Diagnostik/Therapie in einer bestimmten Situation hätten gestellt werden müssen, womit auch die Verhaltensnorm von medizinischer Seite geliefert werden muss, an deren Verletzung dann die haftungsrechtlichen Konsequenzen anknüpfen. Dies erfordert von Seiten des Begutachtenden Erfahrungen auf ärztlichem wie gutachterlich-methodischem Gebiet, gilt es doch, sehr spezielle Prüfungsschritte vorzunehmen, die ausschließlich im Arzthaftungsrecht anzutreffen sind. Der Grundsatz, wonach die klinische Kompetenz des Verfassers eine notwendige, aber noch keine hinreichende Bedingung für die Begutachtung bildet, besitzt hier eine besondere Bedeutung.