Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) gewährt Menschen mit Behinderungen unabhängig von deren Ursache ein Recht auf Eingliederung und Nachteilsausgleiche zur Förderung ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und regelt in Teil 3 „Schwerbehindertenrecht“ das Verfahren zur Feststellung der Behinderung, des Grades der Behinderung und der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Die medizinischen Grundsätze für die Bewertung des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht sowie des Grades der Schädigungsfolgen im Sozialen Entschädigungsrecht sind in der Anlage zu § 2 der Versorgungmedizin-Verordnung: „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ festgelegt und von ärztlichen Sachverständigen verbindlich anzuwenden. Für die wichtigsten im Schwerbehindertenausweis einzutragenden Merkzeichen finden sich Angaben zu den persönlichen Voraussetzungen, zudem wird der Begriff der sogenannten „Heilungsbewährung“ erläutert.

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Schwerbehindertenrecht

  • Petra Nieder,
  • Eberhard Losch

摘要

Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) gewährt Menschen mit Behinderungen unabhängig von deren Ursache ein Recht auf Eingliederung und Nachteilsausgleiche zur Förderung ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und regelt in Teil 3 „Schwerbehindertenrecht“ das Verfahren zur Feststellung der Behinderung, des Grades der Behinderung und der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Die medizinischen Grundsätze für die Bewertung des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht sowie des Grades der Schädigungsfolgen im Sozialen Entschädigungsrecht sind in der Anlage zu § 2 der Versorgungmedizin-Verordnung: „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ festgelegt und von ärztlichen Sachverständigen verbindlich anzuwenden. Für die wichtigsten im Schwerbehindertenausweis einzutragenden Merkzeichen finden sich Angaben zu den persönlichen Voraussetzungen, zudem wird der Begriff der sogenannten „Heilungsbewährung“ erläutert.