Zu den Leukozyten (= weiße Blutkörperchen) gehören eine Reihe verschiedener Zellen des Blutes und des lymphatischen Systems, deren primäre Aufgabe die Abwehr von Krankheitserregern ist. Sie werden im Knochenmark aus hämatopoetischen Stammzellen gebildet und durchlaufen einen Reifungsprozess. Leukämien entstehen durch eine Proliferation unreifer Blasten im Knochenmark und konsekutiver Verdrängung der normalen Hämatopoese. Es kommt zu Anämie, Neutro- und Thrombozytopenie. Ursache ist eine chromosomale Schädigung einer Stammzelle, die dadurch neoplastisch transformiert und klonal expandiert. Leukämien werden nach morphologischen, zytochemischen, immunologischen und zytogenetischen Kriterien eingeteilt. In Abhängigkeit der betroffenen Vorläuferzellen unterscheidet man myeloische von lymphatischen Leukämien. Bei entsprechender Exposition z. B. mit radioaktiven Stahlungen oder chemischen Substanzen, ist die Anerkennung einer Berufskrankheit möglich. Besondere Relevanz bekommt die Begutachtung zudem im Rahmen der Feststellung einer Schwerbehinderung (GdS/GdB) nach der Versorgungsmedizin-Verordnung.

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Leukozyten und Leukämie

  • Theo Leitner,
  • Axel Matzdorff,
  • Job Harenberg

摘要

Zu den Leukozyten (= weiße Blutkörperchen) gehören eine Reihe verschiedener Zellen des Blutes und des lymphatischen Systems, deren primäre Aufgabe die Abwehr von Krankheitserregern ist. Sie werden im Knochenmark aus hämatopoetischen Stammzellen gebildet und durchlaufen einen Reifungsprozess. Leukämien entstehen durch eine Proliferation unreifer Blasten im Knochenmark und konsekutiver Verdrängung der normalen Hämatopoese. Es kommt zu Anämie, Neutro- und Thrombozytopenie. Ursache ist eine chromosomale Schädigung einer Stammzelle, die dadurch neoplastisch transformiert und klonal expandiert. Leukämien werden nach morphologischen, zytochemischen, immunologischen und zytogenetischen Kriterien eingeteilt. In Abhängigkeit der betroffenen Vorläuferzellen unterscheidet man myeloische von lymphatischen Leukämien. Bei entsprechender Exposition z. B. mit radioaktiven Stahlungen oder chemischen Substanzen, ist die Anerkennung einer Berufskrankheit möglich. Besondere Relevanz bekommt die Begutachtung zudem im Rahmen der Feststellung einer Schwerbehinderung (GdS/GdB) nach der Versorgungsmedizin-Verordnung.