Katheterinterventionen und operative Revaskularisationen unterliegen wie jede Form medizinischer Eingriffe den allgemeinen rechtlichen Regelungen des Behandlungsvertrages. Sie erfordern zur Vermeidung einer Arzthaftung ebenso wie strafrechtlicher Konsequenzen eine Durchführung nach fachlichem Standard ebenso wie eine umfassende Information und Aufklärung des Patienten durch den Behandler. Die Pflichten des Behandlers umfassen hierbei verschiedene Aspekte, die unter Begriffen wie therapeutische Aufklärung, Information über Behandlungsfehler, wirtschaftliche Aufklärung und Eingriffs-, Risiko- bzw. Selbstbestimmungsaufklärung diskutiert werden. Diese verschiedenen Elemente gilt es als Behandler in ihren Inhalten und Rechtsfolgen sachgerecht zu unterscheiden, wobei in der klinischen Praxis ein besonderes Augenmerk auf der Risikoaufklärung als Grundlage der Patienteneinwilligung liegt. Wesentlich sind hierbei insbesondere die Anforderungen an Umfang, Form, Zeitpunkt und Dokumentation dieser Aufklärung.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Rechtliche Aspekte und Patientenaufklärung

  • Bernadette Tuschak

摘要

Katheterinterventionen und operative Revaskularisationen unterliegen wie jede Form medizinischer Eingriffe den allgemeinen rechtlichen Regelungen des Behandlungsvertrages. Sie erfordern zur Vermeidung einer Arzthaftung ebenso wie strafrechtlicher Konsequenzen eine Durchführung nach fachlichem Standard ebenso wie eine umfassende Information und Aufklärung des Patienten durch den Behandler. Die Pflichten des Behandlers umfassen hierbei verschiedene Aspekte, die unter Begriffen wie therapeutische Aufklärung, Information über Behandlungsfehler, wirtschaftliche Aufklärung und Eingriffs-, Risiko- bzw. Selbstbestimmungsaufklärung diskutiert werden. Diese verschiedenen Elemente gilt es als Behandler in ihren Inhalten und Rechtsfolgen sachgerecht zu unterscheiden, wobei in der klinischen Praxis ein besonderes Augenmerk auf der Risikoaufklärung als Grundlage der Patienteneinwilligung liegt. Wesentlich sind hierbei insbesondere die Anforderungen an Umfang, Form, Zeitpunkt und Dokumentation dieser Aufklärung.