Qualitätsmanagement (QM) zur Sicherung der Qualität in ambulanten medizinischen Einrichtungen ist gesetzlich vorgeschrieben. Die entsprechende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) der Kassenärzte (vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, KBV) und Krankenkassen adressiert 14 relevante Vorgänge in Arztpraxen. Organisation der Praxis und wesentliche Prozesse der Patientenversorgung sollen identifiziert und dargestellt werden, auch die Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen. Elemente der Qualitätssicherung umfassen Mitarbeiterbesprechungen und -fortbildungen ebenso wie Risiko-, Fehler- und Beschwerdemanagement. Explizit gefordert wird Kompetenz im Management von Notfällen, Hygiene, Arzneimittelsicherheit, möglicherweise im Rahmen von Prozeduren entstehender Schmerzen, Sturzrisiken und Gewalt gegenüber vulnerablen Patienten(gruppen). Zu vielen der angesprochenen – und weiteren – Themen gelten darüber hinaus anderweitige gesetzliche Vorgaben, deren Kenntnis und Anwendung obligat ist. Hierzu gehören Datenschutz und Datensicherheit, Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene sowie die Unfallverhütung, in deren Rahmen für den Brandschutz und das Betreiben elektrischer Geräte detaillierte Vorgaben einzuhalten sind. Für die Angiologie relevant sind die von der KBV aufgestellten Qualitätssicherungsvereinbarungen für den Ultraschall und die interventionelle Radiologie. Bei Eingriffen an Gefäßen muss darüber hinaus geprüft werden, ob ein ambulantes Vorgehen patientensicher möglich ist. Praxen, die die Maßnahmen zur Qualitätssicherung vollständig umsetzen, können QM-Zertifikate erwerben. Dies ist aber nicht abschließend: QM soll als kontinuierlicher Verbesserungsprozess verstanden werden und eine feste Größe im Praxisalltag darstellen.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Qualitätssicherung im ambulanten Bereich

  • Ludwig Caspary,
  • Daniel Kretzschmar

摘要

Qualitätsmanagement (QM) zur Sicherung der Qualität in ambulanten medizinischen Einrichtungen ist gesetzlich vorgeschrieben. Die entsprechende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) der Kassenärzte (vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, KBV) und Krankenkassen adressiert 14 relevante Vorgänge in Arztpraxen. Organisation der Praxis und wesentliche Prozesse der Patientenversorgung sollen identifiziert und dargestellt werden, auch die Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen. Elemente der Qualitätssicherung umfassen Mitarbeiterbesprechungen und -fortbildungen ebenso wie Risiko-, Fehler- und Beschwerdemanagement. Explizit gefordert wird Kompetenz im Management von Notfällen, Hygiene, Arzneimittelsicherheit, möglicherweise im Rahmen von Prozeduren entstehender Schmerzen, Sturzrisiken und Gewalt gegenüber vulnerablen Patienten(gruppen). Zu vielen der angesprochenen – und weiteren – Themen gelten darüber hinaus anderweitige gesetzliche Vorgaben, deren Kenntnis und Anwendung obligat ist. Hierzu gehören Datenschutz und Datensicherheit, Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene sowie die Unfallverhütung, in deren Rahmen für den Brandschutz und das Betreiben elektrischer Geräte detaillierte Vorgaben einzuhalten sind. Für die Angiologie relevant sind die von der KBV aufgestellten Qualitätssicherungsvereinbarungen für den Ultraschall und die interventionelle Radiologie. Bei Eingriffen an Gefäßen muss darüber hinaus geprüft werden, ob ein ambulantes Vorgehen patientensicher möglich ist. Praxen, die die Maßnahmen zur Qualitätssicherung vollständig umsetzen, können QM-Zertifikate erwerben. Dies ist aber nicht abschließend: QM soll als kontinuierlicher Verbesserungsprozess verstanden werden und eine feste Größe im Praxisalltag darstellen.