Arzthaftung ist keine Entdeckung erst unserer Tage. Prozesse wegen sog. Kunstfehler hat es schon im Altertum gegeben, und sie werden bzw. müssen auch in Zukunft die Gerichte beschäftigen. Denn der Arzt steht bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit selbstverständlich nicht im rechtsfreien Raum, sondern unterliegt – wie jeder andere Staatsbürger auch – der Bindung an Recht und Gesetz. Umso mehr ist für jeden Arzt geboten, im „Fall der Fälle“ zu wissen, wie mit der Situation umzugehen ist bzw. wie man sich zu verhalten hat. Dies beginnt bei Behandlungskomplikationen und Zwischenfällen sowie Beschwerden von Patienten, die zu juristischen Konsequenzen führen könnten. Eventuell ist zunächst nur eine adäquate Kommunikation zwischen Arzt und Patient gefordert. Erst recht bedarf es der richtigen Verhaltensreaktion, wenn förmlich Schadenersatzansprüche angemeldet bzw. gerichtlich geltend gemacht oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen aufgenommen werden. In gleicher Weise ist in medizinischen Einrichtungen, insbesondere Kliniken und Praxen, durch die Etablierung eines strukturierten Zwischenfallmanagements unter juristischen Kriterien zu gewährleisten, dass eine adäquate „Schadensbearbeitung“ sichergestellt ist und alle Mitarbeiter gebotene Veranlassungen und Verhaltensweisen kennen. Dazu gehören auch die vorliegend auszuführenden „Verhaltensempfehlungen“.

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Der juristische Notfallkoffer®

  • Rolf-Werner Bock

摘要

Arzthaftung ist keine Entdeckung erst unserer Tage. Prozesse wegen sog. Kunstfehler hat es schon im Altertum gegeben, und sie werden bzw. müssen auch in Zukunft die Gerichte beschäftigen. Denn der Arzt steht bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit selbstverständlich nicht im rechtsfreien Raum, sondern unterliegt – wie jeder andere Staatsbürger auch – der Bindung an Recht und Gesetz. Umso mehr ist für jeden Arzt geboten, im „Fall der Fälle“ zu wissen, wie mit der Situation umzugehen ist bzw. wie man sich zu verhalten hat. Dies beginnt bei Behandlungskomplikationen und Zwischenfällen sowie Beschwerden von Patienten, die zu juristischen Konsequenzen führen könnten. Eventuell ist zunächst nur eine adäquate Kommunikation zwischen Arzt und Patient gefordert. Erst recht bedarf es der richtigen Verhaltensreaktion, wenn förmlich Schadenersatzansprüche angemeldet bzw. gerichtlich geltend gemacht oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen aufgenommen werden. In gleicher Weise ist in medizinischen Einrichtungen, insbesondere Kliniken und Praxen, durch die Etablierung eines strukturierten Zwischenfallmanagements unter juristischen Kriterien zu gewährleisten, dass eine adäquate „Schadensbearbeitung“ sichergestellt ist und alle Mitarbeiter gebotene Veranlassungen und Verhaltensweisen kennen. Dazu gehören auch die vorliegend auszuführenden „Verhaltensempfehlungen“.