Rechnungslegung dient der Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationsinhalte zur Unterstützung einer interessenwahrenden Entscheidungsfindung. Die Entscheidungsrelevanz einer Information ist in Abhängigkeit vom Kreis der Rechenschaftsadressaten und deren konkreten Entscheidungssituationen im Rahmen einer sorgfältigen Auslegung zu bestimmen. Diese Grunderkenntnis der Rechnungslegung erlangt durch die Überarbeitung der Richtlinie 2014/95/EU (NFRD) zur nichtfinanziellen Berichterstattung und die damit einhergehende Erweiterung der europäischen Rechnungslegung um einen gesetzlich normierten Nachhaltigkeitsbericht neue Relevanz.

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Problemstellung

  • Johannes Hausmann

摘要

Rechnungslegung dient der Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationsinhalte zur Unterstützung einer interessenwahrenden Entscheidungsfindung. Die Entscheidungsrelevanz einer Information ist in Abhängigkeit vom Kreis der Rechenschaftsadressaten und deren konkreten Entscheidungssituationen im Rahmen einer sorgfältigen Auslegung zu bestimmen. Diese Grunderkenntnis der Rechnungslegung erlangt durch die Überarbeitung der Richtlinie 2014/95/EU (NFRD) zur nichtfinanziellen Berichterstattung und die damit einhergehende Erweiterung der europäischen Rechnungslegung um einen gesetzlich normierten Nachhaltigkeitsbericht neue Relevanz.