Wie in anderen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens ist das Verhältnis von Gesellschaftern in einer Personengesellschaft idealerweise von gemeinsamen Interessen und einem partnerschaftlichen Zusammenwirken geprägt. Treten jedoch Divergenzen in Bezug auf die Verfolgung von Ansprüchen aus dem Gesellschaftsverhältnis (Sozialansprüche) oder sonstige Ansprüche der Gesellschaft gegen Gesellschafter oder Dritte auf, stellt sich die Frage, wie diese Ansprüche der Gesellschaft ersatzweise geltend gemacht werden können. Die Rechtsfigur der actio pro socio, nun als Gesellschafterklage in § 715b BGB normiert, stellt einen möglichen Weg zur Geltendmachung des Anspruchs dar, der jedoch selbst Stoff für vielerlei rechtliche Diskussionen birgt.

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Einleitung

  • Julian Sauerbrey

摘要

Wie in anderen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens ist das Verhältnis von Gesellschaftern in einer Personengesellschaft idealerweise von gemeinsamen Interessen und einem partnerschaftlichen Zusammenwirken geprägt. Treten jedoch Divergenzen in Bezug auf die Verfolgung von Ansprüchen aus dem Gesellschaftsverhältnis (Sozialansprüche) oder sonstige Ansprüche der Gesellschaft gegen Gesellschafter oder Dritte auf, stellt sich die Frage, wie diese Ansprüche der Gesellschaft ersatzweise geltend gemacht werden können. Die Rechtsfigur der actio pro socio, nun als Gesellschafterklage in § 715b BGB normiert, stellt einen möglichen Weg zur Geltendmachung des Anspruchs dar, der jedoch selbst Stoff für vielerlei rechtliche Diskussionen birgt.