1. Eine „Gesellschaft in der Gesellschaft“ ist regelmäßig als nicht rechtsfähige Innengesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß §§ 705 Abs. 2 Alt. 2,740 ff. BGB ausgestaltet.

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Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesenform

  • Felicia Lurz

摘要

1. Eine „Gesellschaft in der Gesellschaft“ ist regelmäßig als nicht rechtsfähige Innengesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß §§ 705 Abs. 2 Alt. 2,740 ff. BGB ausgestaltet.