In der Strafrechtsdogmatik herrscht die Auffassung vor, dass sozial übliche, unauffällige, alltägliche und berufstypische Handlungen nicht uneingeschränkt strafbar sein sollen, selbst wenn durch derartige Handlungen die Straftat eines anderen gefördert wird. Solche Handlungen, die aufgrund ihrer Sozial- oder Berufsüblichkeit einer strafrechtlichen Privilegierung bedürfen, werden üblicherweise als neutral bezeichnet. Typische Schulbeispiele für neutrale Handlungen sind: die Überführung eines Auftragsmörders durch den Taxifahrer zu seinem nächsten Ziel; der Verkauf eines Schraubenziehers an einen Schlägereibeteiligten, mit dem er einen Dritten ersticht; die Lieferung von Lebensmitteln an einen Bordellbetrieb oder der Verkauf von alkoholischen Getränken in einer Tankstelle an eine bereits betrunkene Person, die anschließend ihr Fahrzeug fährt.

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Einleitung

  • Nikolaos Pavlakos

摘要

In der Strafrechtsdogmatik herrscht die Auffassung vor, dass sozial übliche, unauffällige, alltägliche und berufstypische Handlungen nicht uneingeschränkt strafbar sein sollen, selbst wenn durch derartige Handlungen die Straftat eines anderen gefördert wird. Solche Handlungen, die aufgrund ihrer Sozial- oder Berufsüblichkeit einer strafrechtlichen Privilegierung bedürfen, werden üblicherweise als neutral bezeichnet. Typische Schulbeispiele für neutrale Handlungen sind: die Überführung eines Auftragsmörders durch den Taxifahrer zu seinem nächsten Ziel; der Verkauf eines Schraubenziehers an einen Schlägereibeteiligten, mit dem er einen Dritten ersticht; die Lieferung von Lebensmitteln an einen Bordellbetrieb oder der Verkauf von alkoholischen Getränken in einer Tankstelle an eine bereits betrunkene Person, die anschließend ihr Fahrzeug fährt.