In Deutschland gibt es zu wenig Wohnungen und es wird zu wenig gebaut. Das liegt auch daran, dass insbesondere das Bauen von Wohngebäuden und damit einhergehend auch das Kaufen und Mieten von Wohnraum immer teurer wird. Grund dafür sind unter anderem immer höhere Qualitäts- und Komfortstandards sowie Anforderungen, denen Neubauten entsprechen müssen. Diese folgen einerseits aus den öffentlich-rechtlichen Vorgaben für Bauwerke, insbesondere den Landesbauordnungen. Andererseits wird auf Grund der aktuellen zivilgerichtlichen Rechtsprechung lieber mit zu hohen Standards geplant und gebaut, als sich später womöglich einem Haftungsvorwurf ausgesetzt zu sehen. Denn nach der Rechtsprechung des BGH sichern Planer und bauausführender Unternehmer stillschweigend die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln zu. Abweichungen davon können nur unter strengen Voraussetzungen wirksam vereinbart werden. Zudem soll es eine Vermutungswirkung dahingehend geben, dass technische Regelwerke, insbesondere DIN-Normen, allgemein anerkannte Regeln der Technik wiedergeben. Jede Abweichung davon kann einen Mangel darstellen. Diese rechtliche Situation kann einem innovativen und kostengünstigeren Bauen entgegenstehen. Insbesondere vernimmt man von Seiten der Planer das Bedürfnis, die rechtlichen Hürden für Abweichungen von bestimmten Standards und den allgemein anerkannten Regeln der Technik herabzusetzen, um innovativ planen und bauen zu können.

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Einleitung

  • Yannic Linnemann

摘要

In Deutschland gibt es zu wenig Wohnungen und es wird zu wenig gebaut. Das liegt auch daran, dass insbesondere das Bauen von Wohngebäuden und damit einhergehend auch das Kaufen und Mieten von Wohnraum immer teurer wird. Grund dafür sind unter anderem immer höhere Qualitäts- und Komfortstandards sowie Anforderungen, denen Neubauten entsprechen müssen. Diese folgen einerseits aus den öffentlich-rechtlichen Vorgaben für Bauwerke, insbesondere den Landesbauordnungen. Andererseits wird auf Grund der aktuellen zivilgerichtlichen Rechtsprechung lieber mit zu hohen Standards geplant und gebaut, als sich später womöglich einem Haftungsvorwurf ausgesetzt zu sehen. Denn nach der Rechtsprechung des BGH sichern Planer und bauausführender Unternehmer stillschweigend die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln zu. Abweichungen davon können nur unter strengen Voraussetzungen wirksam vereinbart werden. Zudem soll es eine Vermutungswirkung dahingehend geben, dass technische Regelwerke, insbesondere DIN-Normen, allgemein anerkannte Regeln der Technik wiedergeben. Jede Abweichung davon kann einen Mangel darstellen. Diese rechtliche Situation kann einem innovativen und kostengünstigeren Bauen entgegenstehen. Insbesondere vernimmt man von Seiten der Planer das Bedürfnis, die rechtlichen Hürden für Abweichungen von bestimmten Standards und den allgemein anerkannten Regeln der Technik herabzusetzen, um innovativ planen und bauen zu können.