Aufgrund der Komplexität elektronischer Buchführungen ist eine spezifische Auslegung der GoB nötig. Mit den GoBD stellt die Finanzverwaltung ihre Ansicht zur Ordnungsmäßigkeit der elektronischen Buchführung dar. Die GoBD sind von allen Steuerpflichtigen einzuhalten, die ihre Bücher elektronisch führen bzw. ihren Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten elektronisch nachkommen. Neben den steuerlich relevanten Daten und Unterlagen fallen alle Systeme unter die Anwendung der GoBD, die steuerlich relevante Daten enthalten oder verarbeiten. Inhalt der GoBD sind neben Aufbewahrungspflichten und Ausführungen zum Datenzugriff die in § 146 Abs. 1 Satz 1 AO genannten Grundsätze. Dabei beziehen sie sich auf den rein steuerlichen Zweck der Buchführung.

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Aktuelle Entwicklungslinien zu den GoBD aus steuerpraktischer Sicht

  • Laura Schäfer,
  • Marius Burth,
  • Daniel R. Kälberer

摘要

Aufgrund der Komplexität elektronischer Buchführungen ist eine spezifische Auslegung der GoB nötig. Mit den GoBD stellt die Finanzverwaltung ihre Ansicht zur Ordnungsmäßigkeit der elektronischen Buchführung dar. Die GoBD sind von allen Steuerpflichtigen einzuhalten, die ihre Bücher elektronisch führen bzw. ihren Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten elektronisch nachkommen. Neben den steuerlich relevanten Daten und Unterlagen fallen alle Systeme unter die Anwendung der GoBD, die steuerlich relevante Daten enthalten oder verarbeiten. Inhalt der GoBD sind neben Aufbewahrungspflichten und Ausführungen zum Datenzugriff die in § 146 Abs. 1 Satz 1 AO genannten Grundsätze. Dabei beziehen sie sich auf den rein steuerlichen Zweck der Buchführung.